Wichtige Mitteilung
20.01.2025

InfoTermin Mittwoch, 19.02.2025 von 17 bis 19 Uhr online

BildungsScheck / EU Sozialfond

Berechtigte

  • Lohn- und Gehaltsempfänger aus Nordrhein-Westfalen, die in einem kleinen oder in einem mittleren Betrieb mit bis zu 250 Mitarbeitern arbeiten.
  • Geringfügig Beschäftigte, Mini-Jobber.
  • Beschäftigte mit Zeitvertrag.
  • Beschäftigte in Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit.
  • Mithelfende Familienangehörige. Beschäftigte, die bereits während der Beantragung des Bildungsschecks wissen, dass sie in Kürze (z. B. wegen einer Kündigung) arbeitslos werden.

Weiterführende Informationen

Die Bildungsscheck-Förderung lief zum 30. Juni 2024 aus.

Neue Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds voraussichtlich ab Herbst 2024

Bereits seit 2006 fördert das Land Nordrhein-Westfalen die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Der bisherige Bildungsscheck muss zwar zum 30. Juni 2024 aus förderrechtlichen Gründen eingestellt werden. Das Land wird aber auch weiterhin eine flexible Unterstützung für berufliche Weiterbildungen anbieten. Die neue Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds soll voraussichtlich ab Herbst zur Verfügung stehen.

„Die Veränderungen in der Arbeitswelt und der Fachkräftebedarf machen lebenslanges Lernen notwendiger denn je und bieten zugleich viele Chancen. Immer mehr Betriebe und Bürgerinnen und Bürger erkennen das. Die Weiterbildungsbeteiligung ist in den vergangen zehn Jahren deutlich gestiegen. Damit möglichst viele davon profitieren können, werden wir auch zukünftig insbesondere Menschen mit niedrigerem Einkommen bei ihrer beruflichen Kompetenzentwicklung und Qualifizierung unterstützen“, erklärt Arbeitsminister Karl-Josef Laumann.

„Wir befinden uns in sehr konstruktiven Gesprächen mit der EU-Kommission, um weiterhin ein entsprechendes Förderangebot – ähnlich dem Bildungsscheck – aus dem Europäischen Sozialfonds zu ermöglichen“, so Laumann weiter. „Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir zu einem guten Ergebnis kommen, denn auch die EU-Kommission sieht den hohen Stellenwert der beruflichen Weiterbildung in Zeiten von Transformation und Fachkräftemangel.“

Es ist geplant, auch weiterhin Personen mit geringerem Einkommen mit einer Bezuschussung von 50 Prozent und maximal 500 Euro der Weiterbildungskosten zu unterstützen. Die Antragstellung soll dabei unmittelbarer, direkt und digital durch die Bürgerinnen und Bürger erfolgen und durch eine optionale zentrale Beratung bei der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B.) unterstützt werden.

Weiterführende Infos: www.bildungsscheck.nrw.de