Nächster Infotermin
16.09.2024

InfoTermin Mittwoch, 16.10.2024 von 17 bis 19 Uhr online

Allgemeine BasisInformationen

Ist das was für mich?

Unabhängig von der beruflichen Vorbildung ist Grundvoraussetzung die Bereitschaft, die eigene Entwicklung zu reflektieren, biographische Stolpersteine zu beseitigen und das eigene kreative Gestaltungspotential für neuartige Entwicklungsprozesse anzunehmen und überprüfen zu lassen.
Vorausgesetzt wird die Bereitschaft und Befähigung, sich einer längerfristigen, drei- bis vierjährigen berufsbegleitenden Zusatzausbildung mit allen ihren Anforderungen zu stellen.

Persönliche Eignung zur Zusatzausbildung

  • Bereitschaft, die eigene Biografie zu reflektieren und daraus zu lernen
  • Bereitschaft und Fähigkeit zur Beziehungsgestaltung
  • Bereitschaft, Entwicklungsaufgaben anzunehmen und Fähigkeit, sie zu lösen
  • Empathiefähigkeit
  • Fähigkeit, sich auf Lebenskontexte anderer Menschen einzustellen
  • Fähigkeit zum Strukturieren von Lernprozessen
  • Fähigkeit, Konfrontation konstruktiv umsetzen zu können
  • Dialogfähigkeit in Gruppen und Teams

Beratung / Counseling / Therapie / Coaching

Die berufsbegleitende Zusatzausbildung am IHP erfordert von den Weiterbildungsteilnehmern und allen übrigen am LernProzess Beteiligten hohes persönliches und professionelles Engagement. Sie schafft einen Rahmen, in dem neben der theoretischen und praktischen auch eine beratungsethische Kompetenz entwickelt werden kann.

Persönliche Voraussetzungen der Teilnehmenden

Die Angebote des IHP sind im Sinne des Weiterbildungs-Gesetzes NW grundsätzlich offen für alle Menschen, die im beruflichen Feld oder persönlichem Lebenskontext beratungspädagogisches Wissen benötigen und die Befähigung zur beruflichen Anwendung anstreben. Die Weiterbildungsteilnehmenden sollen bis zum Abschluss der Zusatzausbildung mindestens drei Jahre in ihrem Grundberuf tätig gewesen sein. Ein (Fach-)Hochschul-Abschluss in einem einschlägigen Studiengang (z. B. Sozialpädagogik / Soziale Arbeit, Pädagogik, Psychologie, Medizin, Theologie, Ökonomie, Rechtswissenschaft) kann ebenso gute Voraussetzung zur Zusatzausbildung am IHP darstellen sowie auch eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Feld, in dem Beratungswissen und -befähigung benötigt werden (z.B. Erzieherinnen / Erzieher, Ausbildungsmeister / Ausbildungsmeisterinnen, Personal-Managerinnen / Personal-Manager, Personalentwicklerinnen / Personalentwickler, Krankenschwester / Krankenpfleger etc.). Eine die Zusatzausbildung begleitende Praxis muss gewährleistet sein.

Persönliche Eignung zur Zusatzausbildung

Sie setzt die Bereitschaft und Befähigung voraus, sich der längerfristigen, drei- bis vierjährigen berufsbegleitenden Zusatzausbildung mit allen ihren Anforderungen zu stellen.

Die persönliche Entwicklung der Counselor Identität / Pädagogisch-Therapeutischen BeraterIn wird während des gesamten Zusatzausbildungsprozesses durch kontinuierliche Evaluation erweitert und überprüft, sowohl auf intrapsychischer als auch auf interaktioneller Ebene.