InfoTermin Mittwoch, 16.10.2024 von 17 bis 19 Uhr online
Ist das was für mich?
Beratung / Counseling / Therapie / Coaching
Die berufsbegleitende Zusatzausbildung am IHP erfordert von den Weiterbildungsteilnehmern und allen übrigen am LernProzess Beteiligten hohes persönliches und professionelles Engagement. Sie schafft einen Rahmen, in dem neben der theoretischen und praktischen auch eine beratungsethische Kompetenz entwickelt werden kann.
Persönliche Voraussetzungen der Teilnehmenden
Die Angebote des IHP sind im Sinne des Weiterbildungs-Gesetzes NW grundsätzlich offen für alle Menschen, die im beruflichen Feld oder persönlichem Lebenskontext beratungspädagogisches Wissen benötigen und die Befähigung zur beruflichen Anwendung anstreben. Die Weiterbildungsteilnehmenden sollen bis zum Abschluss der Zusatzausbildung mindestens drei Jahre in ihrem Grundberuf tätig gewesen sein. Ein (Fach-)Hochschul-Abschluss in einem einschlägigen Studiengang (z. B. Sozialpädagogik / Soziale Arbeit, Pädagogik, Psychologie, Medizin, Theologie, Ökonomie, Rechtswissenschaft) kann ebenso gute Voraussetzung zur Zusatzausbildung am IHP darstellen sowie auch eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Feld, in dem Beratungswissen und -befähigung benötigt werden (z.B. Erzieherinnen / Erzieher, Ausbildungsmeister / Ausbildungsmeisterinnen, Personal-Managerinnen / Personal-Manager, Personalentwicklerinnen / Personalentwickler, Krankenschwester / Krankenpfleger etc.). Eine die Zusatzausbildung begleitende Praxis muss gewährleistet sein.
Persönliche Eignung zur Zusatzausbildung
Sie setzt die Bereitschaft und Befähigung voraus, sich der längerfristigen, drei- bis vierjährigen berufsbegleitenden Zusatzausbildung mit allen ihren Anforderungen zu stellen.
Die persönliche Entwicklung der Counselor Identität / Pädagogisch-Therapeutischen BeraterIn wird während des gesamten Zusatzausbildungsprozesses durch kontinuierliche Evaluation erweitert und überprüft, sowohl auf intrapsychischer als auch auf interaktioneller Ebene.