Institut für
 Humanistische
 Psychologie
J o h n   B r i n l e y   A k a d e m i e
staatl. anerkannte Weiterbildungseinrichtung
 

 
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Weiterbildungskursen beim
INSTITUT FÜR HUMANISTISCHE PSYCHOLOGIE e.V.
Träger der staatlich anerkannten Weiterbildungseinrichtung „John-Brinley-Akademie“

1. Einzelne Kursangebote
Kursverlauf
IHP-Kurse finden in der Regel in der institutseigenen Tagungsstätte „Brunnenhaus“ bzw. in für die Weiterbildung geeigneten, angemieteten Häusern statt. Änderungen der angegebenen Termine, des Programms und der angegebenen Orte sind aus organisatorischen Gründen möglich, berechtigen jedoch zum Rücktritt des gebuchten Kurses bei voller Kostenerstattung. Die Kursgruppe wird von einem(r) KursleiterIn des IHP nach dem in der Ausschreibung veröffentlichten inhaltlichen und formalen Konzept begleitet. Bei Ausfall des/der KursleitersIn kann das IHP eine(n) StellvertreterIn mit der Leitung des Kurses beauftragen oder einen neuen Termin benennen.

Kursbeitrag
Der Kursbeitrag ist in der jeweils vereinbarten Höhe und zum vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen. Die termingerechte Zahlung ist Voraussetzung für eine verbindliche Kursteilnahme. Der Kursbeitrag beinhaltet in der Regel - wenn in der Ausschreibung nichts anderes angegeben ist - die Deckung aller anfallenden Kosten (Honoraranteile, Organisationsanteile, Unterkunft und Verpflegung).

Anmeldung / Rücktritt
Die Anmeldung zum Kurs ist verbindlich, wenn seitens des IHP ein Teilnehmerplatz zugesagt und vom Teilnehmer die Anmeldegebühr geleistet ist. Bei Rücktritt vom zugesagten Kurs behält das IHP einen Verwaltungsanteil von 30 EUR ein. Bei Rücktritt innerhalb von 14 Tagen vor Wahlwochenbeginn verfällt der für diesen Kurs gezahlte Kursbeitrag, wenn kein Ersatzteilnehmer einspringt.

Teilnahmebescheinigung
Jede(r) TeilnehmerIn hat Anspruch auf eine Bescheinigung seiner/ihrer Teilnahme am Kurs. Sie dokumentiert die Kursdauer, den Namen der Kursleitung, des Kursortes und der gezahlten Beiträge. Die Bescheinigung wird während eines laufenden Kurses jeweils am Jahresende für das laufende Jahr, bei Austritt oder Abschluss des Kurses nach dem Schlusstermin ausgestellt.

2. Längerfristige Weiterbildungsprojekte
Weiterbildungsverlauf

Die Kurstermine finden in der Regel in der institutseigenen Tagungsstätte.„Brunnenhaus“ bzw. in für die Weiterbildung geeigneten, angemieteten Häusern statt. Änderungen der angegebenen Termine, des Programms und der angegebenen Orte sind aus organisatorischen Gründen möglich. Die Weiterbildungsgruppe wird von einem(r) GruppenleiterIn des IHP nach dem in der Ausschreibung veröffentlichten inhaltlichen und formalen Konzept begleitet. Die TeilnehmerInnen verpflichten sich zur regelmäßigen Teilnahme an allen Veranstaltungen. Für die ausgeschriebene Dauer eines Kursprojektes (z.B. Counselor Basis Training) ist die Anzahl der Kurstage verbindlich. Der zeitliche Rahmen - z.B. 1 Jahre - ist ein Hinweis auf den zu erwartenden Umfang. Aus organisatorischen Gründen ist ein Abweichen von diesem zeitlichen Rahmen in geringem Umfang möglich.
Bei Ausfall des/der KursleitersIn kann das IHP eine(n) StellvertreterIn mit der Leitung des Kurses beauftragen oder einen neuen Termin benennen. Empfehlungen für die Auswahl von Gastgruppenleitern können über die KurssprecherInnen dem IHP vorgetragen werden. Die Vorschläge werden im Rahmen der Zielsetzung und Möglichkeiten des IHP berücksichtigt. Jede Weiterbildungsgruppe wählt eine(n) KurssprecherIn, der/die die KursleiterInnen und das IHP bei organisatorischen Absprachen unterstützt. Die KurssprecherInnen treffen sich in der Regel einmal jährlich mit der IHP-Leitung im Rahmen der Kurssprecherkonferenz.

Wahlwoche/Bildungsurlaub
Pro Weiterbildungsjahr ist für die IHP-Teilnehmerschaft der längerfristigen Weiterbildungsprojekte die Teilnahme an einer Wahlwoche aus dem IHP-Wahlwochenprogramm vorgesehen. Die vorgesehene Anzahl der Wahlwochen ist dem jeweiligen Konzept zu entnehmen. Der Beitrag dafür ist in der Höhe des jeweiligen Kurstagessatzes im Kursbeitrag enthalten. Bei Wahlwochen mit einem höheren Preis ist die Differenz als Aufpreis zu zahlen. Die Anmeldung zu den Wahlwochen erfolgt spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung. Bei Rücktritt innerhalb von 14 Tagen vor Wahlwochenbeginn verfällt der für diese Wahlwoche gezahlte Kursbeitrag, wenn kein Ersatzteilnehmer einspringt - analog zur Rücktrittsregelung bei Einzelveranstaltungen des IHP. Es wird in jedem Fall ein Verwaltungsanteil von € 30,-- berechnet. Das IHP ist nicht verpflichtet, zusätzliche Kurse, die von TeilnehmerInnen ausserhalb des IHP wahrgenommen werden, als Wahlwoche anzuerkennen.

Rücktritt
Siehe 1. Einzelne Kursangebote

Kündigung
Das IHP ist berechtigt, das längerfristige Weiterbildungsverhältnis zu lösen. Die Kündigung erfolgt schriftlich und kann ohne Angabe der Gründe erfolgen. Der/die TeilnehmerIn kann das längerfristige Weiterbildungsverhältnis kündigen. Die Kündigung erfolgt schriftlich und kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Für die Abrechnung der Kursbeiträge gilt in allen Fällen, dass die Kurstage berechnet werden, während derer das Weiterbildungsverhältnis bestand, also vom Eingangstermin bis zum schriftlich erklärten Austritt. Kurstermine, an denen der/die TeilnehmerIn innerhalb des Zeitraums, in dem das Weiterbildungsverhältnis bestand, nicht teilgenommen hat, werden ebenfalls berechnet. Für die Berechnung gilt der jeweilige vereinbarte Tagessatz zuzüglich eventuell vereinbarter Aufschläge.

Kursbeiträge
Die Kursbeiträge werden vom IHP festgesetzt und sind in der jeweils vereinbarten Höhe und zu den vereinbarten Zeitpunkten zu zahlen. Die nicht termingerechte Zahlung stellt einen Kündigungsgrund dar. Das IHP ist berechtigt, die Beiträge auf der Grundlage seiner Haushaltsplanung zu ändern gemäß der Anforderungen einer gemeinnützigen Zwecken dienenden Geschäftsführung. Der Kursbeitrag beinhaltet in der Regel - wenn in der Ausschreibung nichts anderes angegeben ist - die Deckung aller anfallenden Kosten (Honoraranteile, Organisationsanteile, Unterkunft und Verpflegung), soweit der Kurs in einem der vom IHP geführten Bildungshäuser stattfindet.
Bei Kursen in anderen Häusern ist das IHP berechtigt, höhere Unterbringungs- und Pensionskosten nach zu berechnen. Bei Ausgleich von Fehlzeiten bis zu zwei Kurstagen entstehen keine zusätzlichen Kosten. Darüberhinausgehende Ausgleichstage werden mit dem Anteil von Unterkunft und Verpflegung zusätzlich in Rechnung gestellt.

Teilnahmebescheinigung
einzelner Kurstermin: siehe 1. Einzelne Kursangebote

Zertifikat
Das Zertifikat wird bei Abschluss eines Kurses ausgestellt, wenn alle Kursteile erfüllt sind; Fehlzeiten müssen ausgeglichen werden. Es beinhaltet die inhaltlich-konzeptionelle Beschreibung des Kurses und bestätigt die Teilnahme. Das IHP kann im Zertifikat in Abstimmung mit der Kursleitung Stellung zu Qualifikationen nehmen, die der/die TeilnehmerInnen sich im Laufe des Kurses erworben hat. Die Vergabe des Zertifikates kann davon abhängig gemacht werden, dass der/die TeilnehmerIn zusätzliche Lernschritte unternimmt, z.B. im Rahmen von Einzelkonsultationen, zusätzlichen Kurstagen o.ä. In der Regel wird dieses Zusätzliche zwischen TeilnehmerIn, IHP und Kursleitung vereinbart. 

3. allgemeine Bestimmungen
Datenschutz

IHP, Kursleiter und Teilnehmer verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller Teilnehmerdaten einschließlich der Information über den Verlauf des individuellen Lernprozesses. Insbesondere gibt das IHP keine Adressen an gewerbliche Adressenhändler weiter. Das IHP ist berechtigt, für die Unterstützung des Aufbaues von regionalen Lerngruppen Adressen eingeschriebener TeilnehmerInnen weiterzugeben.
das IHP verpflichtet sich, im Rahmen seiner weiterbildungsbegleitenden Forschungsarbeit persönlichkeitsbezogene Daten und Informationen in seinen Veröffentlichungen so darzustellen, dass keine bestimmten Personen erkennbar sind.

Gültigkeit der Geschäftsbedingungen
Diese Geschäftsbedingungen gelten mit der Kurszusage seitens IHP und dem ersten Zahlungseingang seitens Teilnehmerin/Teilnehmer als vereinbart.

(Stand: April 2006)

 

 

 



 

 

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